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Fenster - wieder eine energetische Sanierung

Sehen Ihre Fenster so aus und Ihr Vermieter hat eine energetische Sanierung angekündigt? Dann ist Vorsicht geboten. Häufig werden marode Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung ausgetauscht und die Kosten - erstmal zu Recht - auf die Mieter umgelegt. Grundsätzlich ist eine energetische Sanierung zu begrüßen, da sie für eine Energieeinsparung sorgt, dadurch die Heizkosten senkt und die Umwelt schont. Dabei wird aber leider häufig "vergessen" die ersparte Instandhaltung in Abzug zu bringen oder sie wird zu niedrig angesetzt. Das sind die Kosten, die der Vermieter/Eigentümer hätte aufbringen müssen, um die alten Fenster in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Also die übliche Instandhaltung, die bei Abnutzung auszuführen ist. Bei einer energetischen Sanierung sind also die Kosten, die der Eigentümer für Instandhaltung hätte aufbringen müssen, und die er sich durch die Sanierung spart, von dem umlagefähigen Betrag abzuziehen. Das kann z.B . so
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"Woanders würden die Mieter einfach wegziehen"

Im Tagesspiegel erschien am 31.10.2015 ein Artikel, der über Kunden von mir und meine Arbeit berichtet: "Woanders würden die Mieter einfach wegziehen" Von Susanne Ehlerding In einer Schmargendorfer Siedlung kämpfen die Bewohner gegen eine Mieterhöhung wegen energetischer Sanierung. Auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt können sie nicht in andere Quartiere ausweichen. Mehr Artikel Die Mieter in diesem Wohnblock haben einen Baustopp per einstweiliger Verfügung durchgesetzt. Rechts und links wird bereits gedämmt. - Foto: Susanne Ehlerding Die energetische Sanierung entwickelt sich immer mehr zum Zankapfel zwischen Mietern und Vermietern. Was ursprünglich als Maßnahme für mehr Klimaschutz gestartet war, entpuppt sich auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt als Instrument für die Renditesteigerung des Vermieters. Diese Schlüsse drängen s

Achtung !! Energetische Sanierung !!

In Berlin und anderen Städten wird viel saniert. Vielen Mietern flattert derzeit Post ins Haus, die so oder so ähnlich aussieht: Vermieter/Verwalter GmbH & Co KG in Berlin Herrn/Frau Firma                                                                                     Firmenlogo Mieter Energiestr. 1 10557 Berlin Modernisierungsankündigung – Energetische Sanierung Sehr geehrter Herr Mieter, hiermit kündigen wie die nachstehend aufgeführten Maßnahmen zur Modernisierung nach § 555 BGB an: 1.   Sämtliche Holzfenster Ihrer Wohnung sollen gegen Fenster aus Kunststoff mit Wärmeschutzverglasung ausgetauscht werden. Die neuen Fenster sollen in den bestehenden Rahmen eingesetzt werden und haben einen U-Wert von 1,3 W/m²K. Die bisherigen Kastenfenster ein solchen von 2,7 W/m²K und mehr.              2. Die Außenwände erhalten eine Wärmedämmung mit einen Wärmedämmverbundsystem. Dazu werden Dämmplatten aus Polystyrol in einer St

Fehler in Heizkostenabrechnungen

Die meisten Abrechnungen für 2014, die jetzt so langsam eintreffen, sehen eigentlich recht gut aus. Auf Grund des milden Wetters und der gesunkenen Energiepreise sind die Kosten häufig niedriger als in 2013. Trotzdem lohnt sich eine genauere Betrachtung... vermehrt tauchen Fehler in Heizkostenabrechnungen auf, die auf den ersten Blick nicht gleich erkennbar sind. Nachstehend ein Beispiel: Was fällt auf? Zuerst einmal der hohe Preis für Fernwärme: Für 854.800 kWh werden € 90.414,09, entsprechend 10,6 c pro kWh, berechnet. In Berlin lagen die Kosten für Fernwärme in 2013 (die gezeigte Abrechnung betrifft das Jahr 2013) aber nur bei ca. 8 bis 9 c pro kWh. Dadurch entstehen in dieser Abrechnung Mehrkosten für die Nutzer von fast € 20.000,- ! Außerdem wird in der Aufteilung der Kosten auf die Nutzer auf den Folgeseiten dann ausgeführt, dass insgesamt knapp 40.000 Einheiten erfasst, also von den Ableseeinrichtungen an den Heizkörpern abgelesen wurden. Da die elektronische

Mängel in Eigentumswohnungen, Hemmnisse bei der energetischen Sanierung

Sie sind stolzer Besitzer einer Eigentumswohnung und stellen im Winter fest, dass sich die Wohnung nur schlecht beheizen lässt. Die Fenster sind undicht, Sie hören jedes Wort aus der Nachbarwohnung, die Wände sind kalt oder sie stellen in Ihrer Dachgeschosswohnung fest, dass es aus den Steckdosen zieht. Da aber Fenster (mit wenigen Ausnahmen) und die Hüllflächen der Wohnung (Wände und Wärmedämmung) nicht in Ihrem Eigentum stehen, sondern Gemeinschaftseigentum sind, informieren Sie die Verwaltung. Und damit beginnt dann häufig die Odysee ... keiner kennt sich so richtig aus, viele Verwaltungen haben keine Mitarbeiter mit der notwendigen Ausbildung oder Erfahrung. Die Ausgabe für einen Fachmann oder einen Sachverständigen scheut man und so passiert dann erst mal lange nichts.  Im vergangenen Jahr wurde ich mehrfach von Wohnungseigentümern beauftragt, da sie Mängel an Fenstern, den Außenwänden und der Dachdämmung festgestellt hatten. Auf dem nachfolgenden